Eine Mitgliedschaft ist altersunabhängig. Die Teilnahme am Schießbetrieb sowie an Wettkämpfen im Namen der SG Edelweiß Hallbergmoos e.V. ist altersabhängig und richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen und der Sportordnung.
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
Erstmitglieder sind mit ihrer Beitragszahlung gegen Unfall und Haftpflicht beim Bayerischen Sportschützenbund versichert.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich und unter Verwendung des für den Verein geltenden Aufnahmeformulars beim Schützenmeisteramt zu beantragen. Die Aufnahme in den Verein erfolgt zunächst im Rahmen einer zeitlich befristeten Probemitgliedschaft, über die das Schützenmeisteramt entscheidet.
Die Probemitgliedschaft beginnt mit der Aufnahmeentscheidung durch das Schützen- meisteramt und endet durch Zeitablauf spätestens mit Ablauf von sechs Monaten, soweit der Vereinsausschuss vor deren Ablauf nicht den Übergang der Probemitglied- schaft in eine unbefristete Mitgliedschaft im Verein beschlossen hat. Während der Probemitgliedschaft kann diese nach vorheriger Anhörung des Betroffenen vorzeitig und mit sofortiger Wirkung durch das Schützenmeisteramt oder vorzeitig mit sofortiger Wirkung durch Austritt des Mitglieds beendet werden. Die Ablehnung einer Mitgliedschaft bedarf gegenüber dem Antragsteller keiner Begründung.
Aufnahmegebühr:
Jugendliche bis 18 Jahre: keine!
für Erwachsene: 60,00 €
für Ehegatten: 80,00 €
Jahresbeiträge:
Jugendliche bis 14 Jahre: 12,00 €
Jugendliche von 15 bis 18 Jahre: 25,00 €
Erwachsene: 50,00 €
Möchten Sie in der SG Edelweiß Hallbergmoos e.V. Mitglied werden? Nehmen sie mit uns Kontakt auf oder füllen einen Aufnahmeantrag aus und senden uns diesen zu. Bestandteil des Aufnahmeantrags ist die Vereinssatzung.
Dokumente:
– Satzung Version 2022
– Aufnahmeantrag, Stand: 2024