Update v. 29.03.22 Regelung für den Schießbetrieb
Liebe Schützenbrüder und Schützenschwestern,
hier die Regelungen auf einen Blick:
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Für unser Sportschießen, unsere Aus- und Weiterbildung, unsere Vereinssitzungen, für die ehrenamtlich erbrachte Eigenleistung am Schießstand sowie für unsere Gastronomie und unsere Schützenstüberl gelten keine infektionsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen mehr.
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Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben allerdings weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Weitere Informationen findet Ihr beim BSSB unter https://www.bssb.de/ sowie die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hier https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/
Sobald es weitere Informationen gibt, werden diese auf der Homepage veröffentlicht.
Bleibt gesund,
Walter Wirl
(1. Schützenmeister)